Lizenzbedingungen
WAV Lizenz
Die WAV-Lizenz stellt eine nicht-exklusive Vereinbarung dar, die die Nutzungsbedingungen für die Instrumentalmusikdatei (im Folgenden als "Beat" bezeichnet) für den Lizenznehmer festlegt, unabhängig von den spezifischen Bedingungen des Erwerbs. Diese Vereinbarung wird zwischen dem Produzenten (nachfolgend als "Lizenzgeber" bezeichnet) und dem Lizenznehmer geschlossen und regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Beats gegen eine Vergütung (im Folgenden als "Lizenzgebühr" bezeichnet). Beachten Sie, dass der Beat gemäß dieser Vereinbarung als 16Bit Untagged gemixt und gemastert geliefert wird.
Premium Lizenz
Die Premium-Lizenz stellt einen nicht-exklusiven Lizenzvertrag dar, der die Nutzungsbedingungen für die Instrumentalmusikdatei („Beat") für den Lizenznehmer definiert, unabhängig von den spezifischen Bedingungen des Erwerbs. Der Vertrag wird zwischen dem Produzenten (dem „Lizenzgeber") und dem Lizenznehmer geschlossen und regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Beats gegen eine Vergütung (die „Lizenzgebühr"). Beachten Sie, dass der Beat gemäß dieser Vereinbarung als 16Bit Untagged gemixt und gemastert mit STEMS geliefert wird.
Exklusive Lizenz
Die Exklusive-Lizenz stellt einen exklusiven Lizenzvertrag dar, der die Nutzungsbedingungen für die Instrumentalmusikdatei („Beat") für den Lizenznehmer definiert, unabhängig von den spezifischen Bedingungen des Erwerbs. Der Vertrag wird zwischen dem Produzenten (dem „Lizenzgeber") und dem Lizenznehmer geschlossen und regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Beats gegen eine Vergütung (die „Lizenzgebühr"). Grundsätzlich unterliegt die Lizenzvereinbarung den festgelegten Vertragsklauseln, es sei denn, es werden spezifische Abweichungen vereinbart, welche jedoch vorab mit dem Produzenten zu klären sind. Zusätzlich ist zu beachten, dass ab dem Zeitpunkt, an dem ein Antrag auf eine exklusive Lizenz gestellt wird, der Beat nicht mehr über die Website des Produzenten weiterverkauft wird.
Dieser Vertrag wird ausschließlich in Verbindung mit und für die Nutzung des Beats durch den Lizenznehmer gemäß und vorbehaltlich aller hier dargelegten Bestimmungen und Bedingungen erteilt.
Lizenzgebühr
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenzgebühr unverzüglich beim Erwerb der Musik an den Lizenzgeber zu entrichten. Die Rechte, die der Lizenznehmer vom Produzenten bezüglich des Beats erhält, hängen von der pünktlichen Zahlung der Lizenzgebühr ab. Diese Gebühr ist eine einmalige Zahlung für die gewährten Nutzungsrechte und dieser Vertrag tritt erst nach Begleichung der Lizenzgebühr in Kraft.
Lieferung des Beats
Der Lizenzgeber verpflichtet sich, den Beat/STEMS als qualitativ hochwertiges WAV-, MP3 zu liefern, wie es in der Musikindustrie üblich ist. Der Lizenzgeber wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um dem Lizenznehmer den Beat/STEMS unmittelbar nach Zahlung der Lizenzgebühr zu liefern. Der Lizenznehmer erhält den Beat per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber mitgeteilt hat.
Credit
Der Lizenznehmer ist berechtigt, ausschließlich zu Handelszwecken und anderweitig ohne Einschränkung den genehmigten Namen des Produzenten, sein genehmigtes Bildnis, sowie andere genehmigte Identifikationsmerkmale und biografisches Material über den Produzenten in Verbindung mit dem hierin aufgeführten neuen Song zu verwenden und Dritten die Nutzung dieser Materialien zu gestatten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach besten Kräften sicherzustellen, dass der Produzent angemessen als "Produzent" genannt wird. Zu diesem Zweck wird der Produzent auf allen Tonträgern, Musikvideos und digitalen Etiketten, die den im Rahmen dieses Vertrags erstellten neuen Song enthalten, sowie auf allen Cover-Liner-Notes und auf der Vorder- und/oder Rückseite eines Albums, auf dem der neue Song und andere Musiker-Credits aufgeführt sind, entsprechende Produktions- und Songwriter-Credits erhalten. Der Lizenznehmer wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass der Produzent ordnungsgemäß genannt wird, und wird alle Angaben bezüglich der Nennung des Produzenten überprüfen, wobei etwaige Fehler korrigiert werden müssen. Im Falle eines Versäumnisses des Lizenznehmers, dem Produzenten eine Gutschrift zu erteilen, verpflichtet sich dieser, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um ein solches Versäumnis unverzüglich und auf einer prospektiven Basis zu korrigieren. Die entsprechende Nennung des Produzenten muss in der folgenden Form erfolgen: "prod. by Ardento".
Nutzung des Beats
1. Gegen Zahlung der Lizenzgebühr gewährt der Produzent dem Lizenznehmer hiermit eine beschränkte, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz sowie das Recht, den Beat zur Erstellung eines neuen Songs oder Instrumentalstücks zu verwenden. Der Lizenznehmer kann den neuen Song oder das Instrumental durch das Hinzufügen seiner eigenen Texte zum Beat erstellen oder Teile des Beats in bereits vorhandene Instrumentalmusik integrieren. Der so entstandene Song oder das Stück, das Teile des Beats enthält, wird als "Neuer Song" bezeichnet. Dem Lizenznehmer wird die Erlaubnis erteilt, das Arrangement, die Länge, das Tempo oder die Tonhöhe des Beats nach Bedarf anzupassen, um den neuen Song vorzubereiten.
2. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer eine weltweite, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Beats, wie er in dem neuen Song enthalten ist, in der Art und Weise und für die Zwecke, die in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen sind, vorbehaltlich der in diesem Vertrag genannten Verkaufsbeschränkungen, Einschränkungen und verbotenen Nutzungen. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle dem Lizenznehmer gemäß diesem Vertrag gewährten Rechte am Beat auf nicht-exklusiver Basis gewährt werden und der Produzent den Beat weiterhin zu den gleichen Bedingungen wie in diesem Vertrag an andere potenzielle Drittlizenznehmer lizenzieren wird.
Der neue Song darf für jegliche Werbezwecke verwendet werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eine Veröffentlichung in einem einzelnen Format, die Aufnahme in ein Mixtape oder eine kostenlose Zusammenstellung von Musik (EP oder Album), sowie für werbliches, nicht monetarisiertes digitales Streaming.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, den Song öffentlich bei gewinnorientierten Aufführungen sowie unbegrenzten nicht gewinnorientierten Aufführungen zu präsentieren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Live-Auftritte (z. B. Konzerte, Festivals, Nachtclubs), terrestrisches oder Satellitenradio und/oder Internet-Streaming über Drittanbieter-Dienste (Spotify, YouTube, iTunes Radio etc.).
Der Lizenznehmer ist befugt, den neuen Song in physischer und/oder digitaler Form zum Verkauf anzubieten. Zudem darf der Lizenznehmer uneingeschränkt monetarisierte Audiostreams, Videostreams sowie kostenlose Downloads anbieten. Der neue Song kann entweder als Einzeltitel oder als Teil einer Zusammenstellung von anderen Songs, die als EP oder Album gebündelt sind, verkauft werden. Die Vertriebswege können digitale Einzelhändler für dauerhafte Downloads im MP3-Format sowie physische Formate wie CDs und Vinyl-Schallplatten umfassen. Es sei klargestellt, dass der Lizenznehmer nicht berechtigt ist, den Beat in seiner ursprünglichen Form zu verkaufen. Um seine Rechte gemäß dieser Bestimmung zu sichern, ist der Lizenznehmer verpflichtet, einen neuen Song zu erstellen. Ein Verkauf des Beats in seiner ursprünglichen Form stellt einen erheblichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, der den Lizenznehmer gegenüber dem Lizenzgeber schadensersatzpflichtig macht, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen.
3. Unter der Bedingung, dass der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags einhält, entfällt die Verpflichtung des Lizenznehmers, dem Produzenten gegenüber Rechenschaft abzulegen oder Gelder zu zahlen, die dem Lizenznehmer zugeflossen sind oder von ihm eingezogen wurden oder die anderweitig gemäß diesem Vertrag im Zusammenhang mit der Nutzung/Verwertung des neuen Songs an den Produzenten zu zahlen wären.
Beschränkungen der Nutzung des Beats
Der Lizenznehmer verpflichtet sich hiermit, anzuerkennen und zuzustimmen, dass es ihm ausdrücklich untersagt ist, den Beat oder den neuen Song gemäß den unten aufgeführten Handlungen oder Zwecken zu nutzen;
1. Die dem Lizenznehmer gewährten Rechte sind unübertragbar, und der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen oder abzutreten.
2. Der Lizenznehmer ist nicht befugt, eine Lizenz oder Unterlizenz für die Verwendung des Beats oder des neu erstellten Songs, ganz oder teilweise, für sogenannte "Samples" zu vergeben.
3. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Beat in rechtswidriger Weise zu kopieren, zu streamen, zu vervielfältigen, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, einzustellen, zu senden, hochzuladen oder auf Datenbanken, Server, Computer, Peer-to-Peer-Sharing oder andere File-Sharing-Dienste herunterzuladen. Ebenso ist es dem Lizenznehmer untersagt, den Beat in seiner ursprünglichen Form oder einer im Wesentlichen ähnlichen Form, wie er vom Lizenzgeber erhalten wurde, zu verbreiten oder auf Websites zu veröffentlichen. Ausnahmen hiervon sind die Berechtigung des Lizenznehmers, die Beat-Datei an jeden einzelnen Musiker, Techniker, Studiomanager oder andere Personen zu senden, die an der Erstellung des neuen Songs beteiligt sind-
4. Es ist dem Lizenznehmer ausdrücklich untersagt, den Beat und/oder neuen Song bei einem Inhaltskennungssystem, einem Dienstleister, einem Musikvertreiber, einem Tonträgerlabel oder einem digitalen Aggregator (wie z. B. TuneCore oder CDBaby und jedem anderen Anbieter von Identifizierungsdiensten für benutzergenerierte Inhalte) zu registrieren. Diese Einschränkung dient dem Zweck, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von Dritten zu verhindern, die ebenfalls eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung des Beats in einem neuen Song erhalten haben. Der Produzent hat den Beat bereits zur Inhaltsidentifizierung, wie in der Musikindustrie üblich, gekennzeichnet, um alle interessierten Parteien am neuen Song zu schützen. Bei Nichtbeachtung dieser Richtlinie liegt ein Verstoß gegen die Bedingungen dieser Lizenz vor, was zum Widerruf der Lizenz zur Verwendung des Beats und/oder des neuen Songs ohne Benachrichtigung oder Entschädigung führen kann.
5. Gemäß dem EU-Urheberrechtsgesetz gilt sowohl für die zugrunde liegende Komposition des Beats als auch für die Master-Aufnahme des Beats Folgendes:
Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der neu entstandene Song als "abgeleitetes Werk" im Sinne des EU-Urheberrechtsgesetzes betrachtet wird.
Es besteht keine Absicht der Parteien, ein gemeinsames Werk zu schaffen.
Der Lizenzgeber beabsichtigt nicht, Rechte an anderen abgeleiteten Werken zu gewähren, die möglicherweise von anderen Lizenznehmern erstellt wurden.
Eigentümerschaft
1. Gemäß dem EU-Urheberrechtsgesetz bleibt der Produzent der alleinige Eigentümer und Inhaber aller Rechte, Titel und Interessen an dem Beat, einschließlich sämtlicher Urheberrechte an der Tonaufnahme und den zugrunde liegenden Musikkompositionen, die vom Produzenten verfasst und komponiert wurden. Keine der Bestimmungen in diesem Vertrag stellt eine Übertragung dieser Rechte durch den Produzenten an den Lizenznehmer dar.
2. Um jegliche Missverständnisse auszuschließen, möchten wir klarstellen, dass Sie nicht im Besitz der Masteraufnahme oder der Tonaufzeichnungsrechte des neuen Songs sind. Ihnen wurde das Recht eingeräumt, den Beat des neuen Songs zu verwenden und den neuen Song gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung kommerziell zu nutzen. Ungeachtet dieser Feststellung sind Sie Eigentümer der Texte oder anderer musikalischer Originalkomponenten des neuen Songs, die ausschließlich von Ihnen verfasst oder komponiert wurden.
3. Im Hinblick auf die Veröffentlichungsrechte und das Eigentum an der zugrunde liegenden Komposition des neuen Songs erkennen der Lizenznehmer und der Produzent hiermit an und vereinbaren, dass die Urheberschaft und Lizenzierung wie folgt zwischen ihnen aufgeteilt wird.
4. Es wird angenommen, dass der Lizenznehmer durch die Zahlung der Lizenzgebühr an den Lizenzgeber sowie die elektronische Annahme der Bedingungen zum Zeitpunkt der Zahlung der Lizenzgebühr diese Vertragsbedingungen unterzeichnet, bestätigt und ratifiziert hat.
Laufzeit
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt zehn (10) Jahre, und diese Lizenz läuft am zehn (10) Jahrestag des Inkrafttretens aus.
Option des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen diese Lizenz innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Jahren ab dem Datum dieses Vertrages durch schriftliche Benachrichtigung an den Lizenznehmer zu kündigen. Sollte der Lizenzgeber von diesem Recht Gebrauch machen, ist er verpflichtet, dem Lizenznehmer einen Betrag in Höhe von zweihundert Prozent (200%) der von diesem gezahlten Lizenzgebühr zu erstatten. Nach Ausübung der Option durch den Lizenzgeber ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet, den neuen Song unverzüglich aus sämtlichen digitalen und physischen Vertriebskanälen zu entfernen sowie den Zugang zu sämtlichen öffentlichen Streams und/oder Downloads des neuen Songs umgehend zu beenden.
Vertragsverletzung durch den Lizenznehmer
1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung durch den Produzenten und/oder einen autorisierten Vertreter des Produzenten einen behaupteten Verstoß gegen diesen Vertrag zu beheben. Sollte der Lizenznehmer es versäumen, den behaupteten Verstoß innerhalb von fünf (5) Werktagen zu beheben, führt dies dazu, dass der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und gegen diesen Vertrag verstößt. In einem solchen Fall behält sich der Produzent das alleinige Ermessen vor, die Rechte des Lizenznehmers aus diesem Vertrag zu kündigen.
2. Im Falle einer unautorisierten kommerziellen Nutzung oder Verkaufs des Beats oder des neuen Songs durch den Lizenznehmer außerhalb der ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegten Art und Menge haftet der Lizenznehmer gegenüber dem Produzenten auf Schadensersatz. Dieser Schadensersatz umfasst sämtliche Gelder, die der Lizenznehmer oder ein Dritter in seinem Auftrag im Zusammenhang mit einer solchen unbefugten kommerziellen Verwertung des Beats und/oder des neuen Songs gezahlt, gesammelt oder erhalten hat.
3. Der Lizenznehmer erkennt hiermit an und erklärt sich einverstanden, dass ein Verstoß oder drohender Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages dem Produzenten einen irreparablen Schaden zufügen kann, der möglicherweise nicht angemessen durch Schadenersatz ausgeglichen werden kann. Daher behält sich der Produzent das Recht vor, im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes des Lizenznehmers gegen die Bestimmungen dieses Vertrages eine einstweilige Verfügung zu beantragen, die den Lizenznehmer daran hindert, die Bestimmungen dieses Vertrages zu verletzen. Der Produzent ist zudem berechtigt, jegliche anderen rechtlichen oder angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Verletzung oder drohende Verletzung zu bekämpfen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Inanspruchnahme von Schadensersatz vom Lizenznehmer. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliche Kosten, Ausgaben oder Schäden zu tragen, die dem Produzenten aufgrund eines Verstoßes des Lizenznehmers gegen eine Bestimmung dieses Vertrages entstehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gerichtskosten, Prozesskosten und angemessene Anwaltsgebühren.
Garantien, Zusicherungen und Haftungsausschluss
1. Der Lizenznehmer akzeptiert hiermit, dass seitens des Lizenzgebers keine Garantien oder Versprechungen bezüglich der Eignung des Beats für die beabsichtigte oder gewünschte spezifische kreative Verwendung oder musikalische Zielsetzung abgegeben wurden. Der Beat, seine Tonaufnahme und die zugrundeliegende musikalische Komposition werden dem Lizenznehmer "wie sie sind" ohne jegliche Garantien oder Gewährleistungen bezüglich ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck lizenziert.
2. Die Vertragsparteien stellen sich gegenseitig von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten, Verlusten, Schäden oder Ausgaben Dritter frei, die der nicht vertragsbrüchigen Partei tatsächlich entstanden sind, und halten die nicht vertragsbrüchige Partei von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Kosten, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Urteilen, Rückflüssen, Kosten und Ausgaben frei; (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltskosten), die aufgrund eines Verstoßes oder einer Behauptung eines Verstoßes gegen die hierin enthaltenen Garantien und Zusicherungen durch die säumige Partei, ihre Vertreter, Erben, Nachfolger, Abtretungsempfänger und Mitarbeiter geltend gemacht, gezahlt oder getätigt werden können und die rechtskräftig entschieden wurden; unter der Voraussetzung, dass die nicht säumige Partei vor einem rechtskräftigen Urteil die säumige Partei unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche informiert und ihr das Recht eingeräumt hat, sich auf eigene Kosten mit einem Anwalt ihrer Wahl an der Verteidigung zu beteiligen. In keinem Fall ist Artist berechtigt, eine Unterlassungsklage oder einen anderen gerechten Rechtsbehelf wegen einer Verletzung oder Nichteinhaltung einer Bestimmung dieses Vertrages zu erheben.
Sonstiges
Diese Vereinbarung stellt die vollständige Einigung der Parteien dar und gilt als abschließender Ausdruck ihrer Vereinbarung. Sie kann weder vollständig noch teilweise geändert, modifiziert, ergänzt oder aufgehoben werden, es sei denn durch ein schriftliches Dokument (wobei eine E-Mail ausreichend ist), das von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Diese Vereinbarung ersetzt sämtliche frühere Vereinbarungen zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages für nichtig, ungültig oder unwirksam erklärt werden, so bleibt der übrige Teil dieses Vertrages wirksam, als ob die nichtige, ungültige oder unwirksame Bestimmung nicht enthalten wäre. Das Versäumnis des Lizenzgebers, eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, gilt erst dann als wesentliche Verletzung dieses Vertrages, wenn der Lizenznehmer den Lizenzgeber schriftlich über das Versäumnis informiert hat und dieses Versäumnis nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung behoben wurde oder, falls das Versäumnis nicht innerhalb dieses Zeitraums behoben werden kann, der Lizenzgeber nicht innerhalb dieses Zeitraums mit der Behebung des Versäumnisses begonnen hat und danach mit angemessener Sorgfalt die Behebung des Versäumnisses durchgeführt hat. Sie haben keinen Anspruch auf Gelder in Verbindung mit dem/den Master(s), außer wie hierin ausdrücklich festgelegt. Alle Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben oder Rückschein an die oben genannten Adressen oder an eine andere von einer der Parteien angegebene Adresse zu senden. Solche Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie eingegangen sind. Jede per Post versandte Mitteilung gilt fünf (5) Werktage nach ihrer Versendung als zugegangen; jede Mitteilung, die per Eilzustellungsdienst versandt wird, gilt zwei (2) Werktage nach ihrer Versendung als zugegangen. SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIE MÖGLICHKEIT HATTEN, DIE LIZENZBEDINGUNEGN ZU LESEN, UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN.